Empfehlungstexte Ausschreibung


Beschichtung von Aluminiumprofilen und -blechen

Für die Beschichtung von Bauteilen ist eine von der GSB International zugelassene Vorbehandlung und ein zugelassenes Beschichtungsmaterial zu verwenden. Die Beschichtung hat nach der GSB AL 631 in der gültigen Fassung zu erfolgen. Die ausführende Firma ist zertifiziertes Mitglied der GSB International.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach der GSB AL 631 auszuführen.

Mit der Beschichtung sind Qualitätsmuster und Testberichte anzufertigen, welche neben der Objektbezeichnung Auskunft über alle wesentlichen Eigenschaften der Beschichtung geben. Es empfiehlt sich, die verlangten Farben, die Farbgleichheit und die gleichmäßige Oberflächenbeschaffenheit (Glanz und Struktur) aller Bauteile anhand von Qualitäts- und/oder Grenzwertmustern festzulegen und zur Ausführung freizugeben. Die Prüfprotokolle und Probebleche sind vom Beschichter für die Dauer der vereinbarten Gewährleistung aufzubewahren.







Anforderungen an das Beschichtungsunternehmen
Qualitätssiegel:

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Der Ausschreibungstext ist eine Empfehlung. Jegliche Aussagen, Angaben und Empfehlungen beruhen auf dem Stand der Technik ohne Gewähr und Haftungsübernahme.

Die Konfiguration und die Zusammenstellung des Summensiegels liegt alleine ind er Verantwortung des Benutzers. Die GSB INTERNATIONAL übernimmt keine Verantwortung für Fehler des Benutzers.

Das GSB Summensiegel ist ausschließlich autorisierten Beschichtungsfirmen vorbehalten. Das Siegel darf nicht irreführend eingesetzt werden.
Nur zertifizierte Betriebe besitzen die Berechtigung, mit dem GSB Summensiegel zu werben.
Weitere Informationen unter info@gsb-international.de